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Britische Ständeordnung
Die Ständeordnung
Seit dem frühen Mittelalter entwickelte sich das System der Ständegesellschaft.
- Den ersten Stand (Klerus) verkörperten geistliche Kirchenvertreter.
- Dem zweiten Stand (Adel) gehörten Fürsten, Herzöge, Grafen an, hierbei unterscheidet man zwischen dem Hochadel und dem Niederadel.
- Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung (ca. 98%) war im dritten Stand verankert (Bürger, Bauern). Gestützt wurde diese Gesellschaftsordnung vom Ideal des Gottesgnadentum. Der religiöse Aberglaube war ein fester Bestandteil dieses Systems.
Eine weitergehende Untergliederung der drei Hauptstände sieht wie folgt aus. Die Position des Einzelnen hing dabei von verschiedenen Faktoren ab:
- Der Art des Broterwerbs – Berufsstand, Bauernstand
- Der Position in einem Familienverband – Ehestand, Hausvater, Knecht, Hausgenosse
- Den Rechten, die der Einzelne in der städtischen Kommune (ratsfähige Bürger, Bürger, Einwohner) oder in der ländlichen - Gemeinde hatte (Erbrichter, bäuerliches Gemeindemitglied, Häusler).
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